Die Lagerung von Whisky – erstmal Ruhezeit
Nun ist der Roh-Whisky in die Fässer abgefüllt. Die modernen Fasslager der finch® Whiskydestillerie, inmitten von Feldern gelegen, beherbergen mittlerweile mehrere tausend Fässer, in unterschiedlichen Reifestadien.
Laut Gesetz muss ein Whisky mindestens 3 Jahre im Fass reifen und sehr günstige Blends reifen kaum mehr als den Mindestzeitraum. In der Reifezeit soll der Whisky seinen Charakter, Geschmack und seine Farbe entwickeln. Dabei passiert so Einiges. Bei der finch® Whiskydestillerie sind die jüngsten Whiskys 5 Jahre alt, wobei Dank des besonderen Brennverfahrens und der Qualität des Destillates ein 5-jähriger finch® Whisky in seiner Geschmacksreife durchaus einem 12-jährigen schottischen Whisky entspricht.
Während der Lagerung verdunstet durch die Fasswand ständig ein kleiner Teil des Inhaltes. Dieser Schwund wird angels´ share , zu Deutsch „Engelsanteil“ oder auch „Schluck der Engel“ genannt. In der Heimat der finch® Whiskydestillerie heißt es: „Die Engel supfat was weg.“ Tatsächlich schwindet der finch® Whisky im Fass um jährlich ca. 4%. Umgerechnet wären dies immerhin von 100.000 l eingelagertem Alkohol doch 4.000 l im Jahr. Wie hoch dieser Anteil ist hängt generell von mehreren Faktoren ab, vor allem der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit sowie der Größe des verwendeten Fasses. Gleichzeitig zieht die Flüssigkeit im Fass Aromen und Farbstoffe aus dem Holz. Hierbei spielt die Herkunft der Fässer bzw. der vorherige Inhalt eine entscheidende Rolle.
Die Verdunstung einerseits und die Geschmacksaufnahme aus der Fasswand andererseits führen dazu, dass der Whisky von Jahr zu Jahr weicher im Geschmack wird. Und durch eine mehrstufige Lagerung in Fässern aus verschiedenen Geschmacksrichtungen bzw. unterschiedlichen Vorbelegungen, kreiert Hans-Gerhard Fink immer wieder neue, ausdrucksstarke Whiskynoten. Die Kunst dabei ist auch, den genauen Zeitpunkt zu erkennen an dem der Whisky seinen Höhepunkt und damit die Geschmacksreife erreicht hat. Deshalb werden die Fässer in regelmäßigen Abständen von ihm verkostet. Und kein Fass verlässt ohne seine Freigabe das Fasslager zur weiteren Abfüllung.